Lothar Klein
Finanzdienstleistungen für den privaten und gewerblichen Bereich
Kapitalanlagen

bei Geldanlagen Abgeltungssteuer nutzen. Wie? näheres unter:

Lothar Klein
Unterasbach 24
91710 Gunzenhausen
mehr...

Haftpflicht
Privathaftpflicht

§ 823 Schadensersatzpflicht

Angebot für eine private Haftpflichtversicherung mehr...
 
 
 

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entsprechenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, der gegen ein dem Schutz eines anderen, bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalte des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.